Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bearbeitung von Garantieansprüchen für B2B-Kunden
Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Reklamationsbearbeitungsrichtlinien (im Folgenden als „Richtlinien“ bezeichnet) legen das Verfahren für die Meldung und mögliche Behebung von Mängeln oder den Austausch von Geräten bei B2B-Käufen fest.
2. Die folgenden Begriffe haben die nachstehend angegebene Bedeutung:
- Garantiegeber - TelForceOne S.A. mit Sitz in Wrocław (50-428), ul. Krakowska 119, eingetragen im Handelsregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt vom Amtsgericht Wrocław-Fabryczna, VI. Wirtschaftskammer des Nationalen Gerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000232137, NIP 8981967851, REGON 932674375;
- Reklamierte Waren - Waren, für die eine Garantie gewährt wurde;
- Unternehmer - ein Unternehmen oder ein Einzelunternehmer.
Reklamationsverfahren
1. Melden Sie Ihre Reklamation per E-Mail an: export@momi.pl oder direkt bei Ihrem Vertriebsmitarbeiter.
2. Legen Sie einen Kaufnachweis bei.
Garantiebedingungen
1. Für jedes Produkt finden Sie Informationen über den Umfang und die Dauer der Garantie auf unserer Website in der detaillierten Produktbeschreibung.
2. Der Garantieumfang schließt Folgendes aus:
- produkteigene Merkmale;
- Waren, deren Garantiezeit abgelaufen ist;
- Produkte mit sichtbaren Gebrauchsspuren außerhalb der vorgesehenen Nutzung;
- mechanische Schäden an Produkten;
- natürlicher Verschleiß;
- abgenutzte Produkte oder Produkte mit leeren Batterien;
- Produkte, die durch eine vom Unternehmer oder einem Dritten durchgeführte Reparatur beschädigt wurden;
- Produkte ohne Fehlerbeschreibung werden auf Kosten des Unternehmers zurückgesandt;
- Schäden an Waren aufgrund unzureichender Schutzmaßnahmen beim Transport vom Unternehmer zur Reklamationsabteilung;
- Produkte mit fehlenden oder beschädigten Siegeln, die normalerweise die Rückverfolgbarkeit der reklamierten Waren oder die Überprüfung der Seriennummer ermöglichen;
- Fälle, in denen der Garantiegeber feststellt, dass ein Mangel durch das Verschulden des Unternehmers verursacht wurde, z. B. durch Feuchtigkeit, chemische Mittel, unbefugtes Eingreifen wie Reparaturen in nicht autorisierten Werkstätten, unsachgemäße Nutzung oder Softwareänderungen.
3. Wenn die Reklamation als berechtigt angesehen wird, wird der Garantiegeber:
- mängelfreie Waren (ersetzt oder repariert) an den Unternehmer liefern;
- oder eine Korrekturrechnung für die Ware auf die vom Unternehmer angegebene Rechnung ausstellen (innerhalb der Garantiezeit) - wenn kein Dokument angegeben wird, wird die Reklamationsabteilung eine Korrekturrechnung auf jedes Dokument ausstellen, das den Verkauf des reklamierten Produkts nachweist.
Fristen
Alle Garantieansprüche werden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang bearbeitet.
Schlussbestimmungen
1. In Angelegenheiten, die nicht in diesen Bedingungen geregelt sind, gelten die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Diese Richtlinien treten am 20.11.2024 in Kraft.
3. Diese Richtlinien gelten nicht, wenn separate Vereinbarungen zur Regelung von Garantieansprüchen getroffen wurden.