Ordnung zur Bearbeitung von Beanstandungen im Rahmen von B2B-Garantien
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
1. Die vorliegende Ordnung zur Bearbeitung von Beanstandungen (im Folgenden „Ordnung“ genannt) regelt die Art und Weise der Meldung und eventuellen Behebung von Mängeln oder des Ersatzes von Geräten, für die eine Garantie gewährt wurde und die vom Unternehmer gekauft wurden.
2. Die folgenden Begriffe haben folgende Bedeutung:
- Garant – TelForceOne S.A. mit Sitz in Wrocław (50-428) an der Straße ul. Krakowska 119, eingetragen in das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, vom Amtsgericht für Wrocław-Fabryczna geführt, 6. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000232137, USt.-IdNr. 8981967851, Gewerbeanmeldungsnummer: 932674375;
- Beanstandete Ware – Ware, für die eine Garantie gewährt wurde;
- Unternehmer – ein Rechtssubjekt, das eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausübt.
§ 2. Meldung einer Beanstandung
1. Beanstandungen sind durch Zusendung eines ausgefüllten Formulars (Muster herunterladen) an die Adresse: reklamacje@telforceone.com zu melden.
2. Nach Absendung der Meldung, im Sinne des Pkt. 1 des Kapitels Melden einer Beanstandung, innerhalb von zwei Werktagen nach deren Erhalt, wird der Garant eine RMA-Nummer zuteilen (gültig für 60 Tage ab dem Datum des Versands einer E-Mail durch den Garanten) und stellt detaillierte Informationen über die Sendung in Form einer E-Mail zur Verfügung (an die E-Mail-Adresse, von der aus die Beschwerde eingereicht wurde). Im Falle außergewöhnlicher Umstände behält sich der Garabt das Recht vor, die oben genannte Frist zu verlängern.
§ 3. Versand
1. Nach Erhalt der in Pkt. 2 des Kapitels Melden einer Beanstandung genannten Informationen über den Versand, hat der Unternehmer die beanstandete Ware an die folgende Adresse zu senden:
TelForceOne S.A.
Dział Reklamacji (die Beanstandungsabteilung)
ul. Krakowska 119
50-428 Wrocław POLEN
2. Der Unternehmer sollte der beanstandeten Ware Folgendes beifügen:
- alle Elemente des Sets, mit dem die Ware gekauft wurde (z.B. Telefon mit Ladegerät, Netzteil mit Netzwerkkabel, etc.), wenn das Set als Einzelprodukt gekauft wurde.
3. Vor dem Versenden der beanstandeten Ware hat sich der Unternehmer davon zu überzeugen, dass er über Sicherheitskopien der darauf gespeicherten Daten verfügt. Der Garant haftet nicht für Schäden und Verluste, die sich aus deren Verlust ergeben.
4. Die Sendung sollte für den Transport ausreichend gesichert sein, d.h. die beanstandete Ware sollte so verpackt sein, dass sie nicht auf den Inhalt der Sendung hinweist und gegen Beschädigung gesichert sein.
5. Die Beanstandungsabteilung führt jedes Mal eine Überprüfung der beanstandeten Waren und Dokumente durch und überprüft sie mit den im Reklamationsformular enthaltenen Daten. Im Falle einer Nichtübereinstimmung wird der Unternehmer unverzüglich darüber informiert.
§ 4. Garantiebedingungen
1. Informationen zu den gewährten Garantien und deren Dauer für einzelne Produkte finden Sie auf der Webseite in den Wareninformationen.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Folgendes:
- Herstellungsmerkmale des beanstandeten Produkts;
- Waren, deren Garntiefrist abgelaufen ist;
- Produkte mit sichtbaren Spuren von Manipulationen, die nicht dem Verwendungszweck des Produkts entsprechen;
- mechanisch beschädigte Produkte;
- Produkte mit natürlichen Spuren von Verschleiß, die sich aus ihrer Verwendung ergeben;
- leere oder verbrauchte Produkte;
- Produkte, die durch den Versuch einer selbstständigen Reparatur durch den Unternehmer oder einen anderen Dritten unternommen, verändert oder beschädigt wurden;
- Produkte ohne Mängelanzeige sind nicht beanstandungsfähig und werden auf Kosten des Unternehmers zurückgesandt;
- Schäden an Waren, die durch unsachgemäße Absicherung beim Transport vom Unternehmer an die Beanstandungsabteilung entstehen oder entstehen können;
- Produkte, bei denen festgestellt wird, dass Siegel oder Kennzeichnungen, die es ermöglichen, die Herkunft der beanstandeten Waren zu beurteilen oder deren Seriennummer zu überprüfen, fehlen oder beschädigt sind;
- Produkte, bei denen der Garant einen durch Verschulden des Unternehmers verursachten Mangel festgestellt hat, wie z.B. Feuchtigkeit, Chemikalien, unbefugte Eingriffe durch z. B. Reparatur in nichtautorisierten Reparaturstellen, unsachgemäßer Gebrauch, unsachgemäße Bedienung, Softwareänderung.
3. Für den Fall, dass die Beanstandung als gerechtfertigt erachtet wird, wird der Garant:
- dem Unternehmer eine mangelfreie Ware (ersetzt oder repariert) zur Verfügung stellen;
- oder er stellt eine Korrekturrechnung für eine bestimmte Ware zu der vom Unternehmer angegebene Rechnung (innerhalb der Garantiezeit) aus – wenn das Dokument nicht angegeben ist, stellt die Beanstandungsabteilung eine Korrekturrechnung für jedes Dokument aus, auf welches die Ware gekauft wurde.
§ 5. Fristen
Der Garant bearbeitet die Beanstandung des Unternehmers im Rahmen der Garantie innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt.
§ 6. Schlussbestimmungen
1. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Ordnung geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.
2. Die vorliegende Ordnung tritt am 17.07.2019 in Kraft.
3. Die vorliegende Ordnung gilt nicht im Falle des Abschlusses separater Vereinbarungen, die diese Angelegenheit regeln.